Kündigungsfristen PKV

Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten in der PKV

Gesellschaft Mindestvertragdauer* Kündigungsregel *
  (in Jahren) 3 Monate zum Ende des K=Kalenderjahres V=Versicherungsjahres
Advigon 1 K
Allianz 2 K
Alte Oldenburger 2 V
ARAG 2 K
AXA 2 K
Barmenia 2 V
Bay. Beamten KK 2 V (K bei Verbundtarifen mit UKV)
Central 2 K
Concordia 2 K
Continentale 2 (1 bei Bisextarifen) V (K bei alten Mannheimer-Tarifen)
DBV (NL der AXA) 2 K
Debeka 2 V
Deutscher Ring 2 K
DEVK 1 K
die Bayerische 1 V
DKV 2 K
DOMCURA 0 täglich
Dt. Familienvers. 0 täglich
ERGO Direkt 0 Fristlos zum Ende eines Monats
Gothaer 2 K
Hallesche 2 V
HanseMerkur 2 K
HUK-Coburg 1 K
Inter 2 (1 bei Bisextarifen) V
Janitos 2 V
LKH 2 K
LVM 2 K
Mecklenburgische 1 K
Münchener Verein 2 K
Nürnberger 2 K
ottonova 2 K
PAX-Familienfürsorge 1 (2 bei Bisextarifen) K
Provinzial 2 K
R + V 2 K
SDK 2 30.06.
Signal 2 V (K bei Verbundtarifen mit DR)
Stuttgarter 1 V
Union 2 K
Universa 2 V
Württembergische 2 K

vorläufige Sozialversicherungsrechengrößen 2024

Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2024 (vorläufig)

Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung der vorläufigen Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2024erarbeitet unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (vom 01.09.2023).

Im Vergleich dazu sind auch die
aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2023 aufgeführt.

Über die Sozialversicherungsrechengrößen hinaus sind die
Beitragssätze für 2024 (vorläufig) und 2023 (aktuell) sowie eine
Vielzahl abgeleiteter Werte für 2024 (vorläufig) und 2023 (aktuell) enthalten, wie etwa Höchstbeiträge, Zuschüsse etc.

Sozialversicherungswerte 2024
Grenzwerte der Sozialversicherung für 2024
(in Euro) – Stand 09/2023 (vorläufig)
Krankenversicherung Alte Bundesländer
2024 2023
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV jährl. 69.300 66.000
mtl. 5.775 5.500
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV – besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze* jährl. 62.100 59.850
mtl. 5.175 4987,50
Weitere Sozialversicherungswerte Alte Bundesländer
2024 2023
Bezugsgröße der Sozialversicherung jährl. 42.420 40.740
mtl. 3.535 3.395
Einkommensgrenze Familienversicherung ** jährl. 6060 5.460,00
mtl. 520,00 485,00
*      für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-vollversichert waren.
**    Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder des GKV-Mitgliedes können nur dann ohne eigenen Beitrag in der Familienversicherung versichert sein, wenn ihr Gesamteinkom- men 1/7 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West nicht übersteigt
(Ausnahme: 520 Euro bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung).

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Aktualisierte DKV-Anträge und Beitrittserklärungen Stand 10.2023

 Es wurden alle Anträge und Beitrittserklärungen mit Stand 10.2023 aktualisiert. 
Hinweise zur Antragsaufnahme 

Die Antragsformulare können ab sofort auf dem üblichen Wege bestellt werden. Ab dem 18.9.2023 sind ausschließlich die neuen Formulare mit Stand 10.2023 zu verwenden. 

Die elektronischen Antragswege werden automatisch zum Release umgestellt, so dass hier keine Fristen zu berücksichtigen sind. 

Diese Antragswege sind bitte bevorzugt zu nutzen! 

Übergangsfrist 

Im Rahmen einer Übergangsfrist werden alte Papier- und PDF-Anträge maximal bis zum 31.10.2023 Antragseingang angenommen. Der Antragsübersicht im Vertriebsportal ist zu entnehmen, welche älteren Antragsstände unabhängig von dieser Übergangsfrist auch weiterhin eingereicht werden können. 

Beihilfe Schnellfinder

Mit wenigen Klicks die geeigneten Tarife für Beamte und Anwärter finden.

Beihilfe und Heilfürsorge sind nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig vom jeweiligen Dienstherrn auf Bundes- oder Länderebene.

Um Ihre Kunden bestmöglich zu beraten, gilt es, Unterschiede in der Absicherung zu berücksichtigen. Unser Schnellfinder hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Er führt Sie mit wenigen Klicks zu den passenden Vorsorgevorschlägen.

 

Beihilfe Schnellfinder

KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, häufig missverstanden

KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, oft missverstanden

Kundenanfragen zum Leistungsversprechen der Tarife KDT50 / KDT85 gehören in der Leistungsabteilung zum Tagesgeschäft. Für den “zahnmedizinischen Laien” erscheinen die Regelungen auf den ersten Blick kompliziert. Die häufigsten Missverständnisse unserer Kunden habe ich einmal zusammengestellt. „KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, häufig missverstanden“ weiterlesen

neue Regelung zur Bemessung des GKV-Mindestbeitrages (Selbstständige)

Freiwillig versicherte Selbstständige werden ab dem 1.1.2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige: 1.038,33 Euro). Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige erheblich (statt ca. 360 Euro ca. 156 Euro Mindestbeitrag).

Seit 1.1.2018  erfolgt die Beitragsbemessung gem. § 240 Abs. 4a SGB V bei freiwillig Versicherten aber vorläufig. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr der Krankenkasse vorliegt. Sollten die tatsächlichen maßgeblichen Einkünfte über 1.038,33€ (2019) gelegen haben, muss man mit entsprechenden Nachzahlungen rechnen.

SmartFill – der smarte Weg zum Antrag

Ab sofort ist die neue Web-Anwendung der DKV – SmartFill – online. Befüllen Sie nun komfortabel PDF-Anträge für Zusatzversicherungen auf verschiedenen Endgeräten (PC, Laptop, iPad, Android-Tablet). SmartFill bietet Ihnen eine Vielzahl von hilfreichen Funktionen. Von der automatischen Zusteuerung des passenden Antragsformulars bis hin zur digitalen Unterschrift.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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