Es wurden alle Anträge und Beitrittserklärungen mit Stand 07.2025 aktualisiert. |
Hinweise zur Antragsaufnahme
Übergangsfrist Im Rahmen einer Übergangsfrist werden alte Papier- und PDF-Anträge maximal bis zum 31.07.2025 Antragseingang angenommen. |
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Rückblickend ist es immer wieder interessant, sich die Entwicklung der GKV Höchstbeiträge anzuschauen. Aus den nüchternen Zahlenreihen lassen sich eine Vielzahl von Dingen ablesen:
Beide Zahlen machen nur in ihrer Verknüpfung Sinn, da bei einer vorausschauenden Prognose der Beitragshöhe auch immer die steigenden Einkommen mit in Betracht gezogen werden müssen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen, aufgerundet auf das nächsthöhere Vielfache von 600 €/Jahr bzw. 50 €/Monat. (§ 159 SGB VI)
Die Tabelle mit den Zahlen seit 1970 finden Sie hier zu Download: GKV Beitragsentwicklung seit 1970
Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2025
Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung der Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2025,
Im Vergleich dazu sind auch die
aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2024 aufgeführt.
Über die Sozialversicherungsrechengrößen hinaus sind die
Beitragssätze für 2025 und 2024 sowie eine
Vielzahl abgeleiteter Werte für 2025 und 2024 enthalten, wie etwa Höchstbeiträge, Zuschüsse etc.
Grenzwerte der Sozialversicherung für 2025 (in Euro) |
||||
Krankenversicherung Alte Bundesländer | ||||
2025 | 2024 | |||
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV | jährl. | 73.800 | 69.300 | |
mtl. | 6.150 | 5.775 | ||
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV – besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze* | jährl. | 66.150 | 62.100 | |
mtl. | 5.512,50 | 5.175 | ||
Weitere Sozialversicherungswerte Alte Bundesländer | ||||
2025 | 2024 | |||
Bezugsgröße der Sozialversicherung | jährl. | 44.940 | 42.420 | |
mtl. | 3.745 | 3.535 | ||
Einkommensgrenze Familienversicherung ** | jährl. | 6.420 | 6.060 | |
mtl. | 535,00 | 505,00 | ||
* für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-vollversichert waren. | ||||
** Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder des GKV-Mitgliedes können nur dann ohne eigenen Beitrag in der Familienversicherung versichert sein, wenn ihr Gesamteinkom- men 1/7 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West nicht übersteigt | ||||
(Ausnahme: 538 Euro bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung). |
Es wurden alle Anträge und Beitrittserklärungen mit Stand 10.2024 aktualisiert. |
Hinweise zur Antragsaufnahme
Übergangsfrist Im Rahmen einer Übergangsfrist werden alte Papier- und PDF-Anträge maximal bis zum 31.10.2024 Antragseingang angenommen. |
Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten in der PKV
Gesellschaft | Mindestvertragdauer* | Kündigungsregel * |
(in Jahren) | 3 Monate zum Ende des K=Kalenderjahres V=Versicherungsjahres | |
Advigon | 1 | K |
Allianz | 2 | K |
Alte Oldenburger | 2 | V |
ARAG | 2 | K |
AXA | 2 | K |
Barmenia | 2 | V |
Bay. Beamten KK | 2 | V (K bei Verbundtarifen mit UKV) |
Central | 2 | K |
Concordia | 2 | K |
Continentale | 2 (1 bei Bisextarifen) | V (K bei alten Mannheimer-Tarifen) |
DBV (NL der AXA) | 2 | K |
Debeka | 2 | V |
Deutscher Ring | 2 | K |
DEVK | 1 | K |
die Bayerische | 1 | V |
DKV | 2 | K |
DOMCURA | 0 | täglich |
Dt. Familienvers. | 0 | täglich |
ERGO Direkt | 0 | Fristlos zum Ende eines Monats |
Gothaer | 2 | K |
Hallesche | 2 | V |
HanseMerkur | 2 | K |
HUK-Coburg | 1 | K |
Inter | 2 (1 bei Bisextarifen) | V |
Janitos | 2 | V |
LKH | 2 | K |
LVM | 2 | K |
Mecklenburgische | 1 | K |
Münchener Verein | 2 | K |
Nürnberger | 2 | K |
ottonova | 2 | K |
PAX-Familienfürsorge | 1 (2 bei Bisextarifen) | K |
Provinzial | 2 | K |
R + V | 2 | K |
SDK | 2 | 30.06. |
Signal | 2 | V (K bei Verbundtarifen mit DR) |
Stuttgarter | 1 | V |
Union | 2 | K |
Universa | 2 | V |
Württembergische | 2 | K |
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Beihilfe und Heilfürsorge sind nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig vom jeweiligen Dienstherrn auf Bundes- oder Länderebene.
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Ab sofort gibt es das praktische Tool „5 Minuten mit Produktinfos“, oder auch „Inspektor Columbo“ / „5 Minutenblatt“ in einer aktualisierten Version.
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KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, oft missverstanden
Kundenanfragen zum Leistungsversprechen der Tarife KDT50 / KDT85 gehören in der Leistungsabteilung zum Tagesgeschäft. Für den „zahnmedizinischen Laien“ erscheinen die Regelungen auf den ersten Blick kompliziert. Die häufigsten Missverständnisse unserer Kunden habe ich einmal zusammengestellt. „KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, häufig missverstanden“ weiterlesen
Freiwillig versicherte Selbstständige werden ab dem 1.1.2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige: 1.038,33 Euro). Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige erheblich (statt ca. 360 Euro ca. 156 Euro Mindestbeitrag).
Seit 1.1.2018 erfolgt die Beitragsbemessung gem. § 240 Abs. 4a SGB V bei freiwillig Versicherten aber vorläufig. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr der Krankenkasse vorliegt. Sollten die tatsächlichen maßgeblichen Einkünfte über 1.038,33€ (2019) gelegen haben, muss man mit entsprechenden Nachzahlungen rechnen.
Ab sofort ist die neue Web-Anwendung der DKV – SmartFill – online. Befüllen Sie nun komfortabel PDF-Anträge für Zusatzversicherungen auf verschiedenen Endgeräten (PC, Laptop, iPad, Android-Tablet). SmartFill bietet Ihnen eine Vielzahl von hilfreichen Funktionen. Von der automatischen Zusteuerung des passenden Antragsformulars bis hin zur digitalen Unterschrift.
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