Rückblickend ist es immer wieder interessant, sich die Entwicklung der GKV Höchstbeiträge anzuschauen. Aus den nüchternen Zahlenreihen lassen sich eine Vielzahl von Dingen ablesen:
- Beitragsentwicklung
- Einkommensentwicklung (Stichwort „Beitragsbemessungsgrenze“)
Beide Zahlen machen nur in ihrer Verknüpfung Sinn, da bei einer vorausschauenden Prognose der Beitragshöhe auch immer die steigenden Einkommen mit in Betracht gezogen werden müssen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen, aufgerundet auf das nächsthöhere Vielfache von 600 €/Jahr bzw. 50 €/Monat. (§ 159 SGB VI)
Die Tabelle mit den Zahlen seit 1970 finden Sie hier zu Download: GKV Beitragsentwicklung seit 1970