GKV Beitragsentwicklung

Rückblickend ist es immer wieder interessant, sich die Entwicklung der GKV Höchstbeiträge anzuschauen. Aus den nüchternen Zahlenreihen lassen sich eine Vielzahl von Dingen ablesen:

  • Beitragsentwicklung
  • Einkommensentwicklung (Stichwort „Beitragsbemessungsgrenze“)

Beide Zahlen machen nur in ihrer Verknüpfung Sinn, da bei einer vorausschauenden Prognose der Beitragshöhe auch immer die steigenden Einkommen mit in Betracht gezogen werden müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen, aufgerundet auf das nächsthöhere Vielfache von 600 €/Jahr bzw. 50 €/Monat. (§ 159 SGB VI)

Die Tabelle mit den Zahlen seit 1970 finden Sie hier zu Download: GKV Beitragsentwicklung seit 1970

Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2025

Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung der Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2025

Im Vergleich dazu sind auch die
aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen, Beitragssätze und Beiträge 2024 aufgeführt.

Über die Sozialversicherungsrechengrößen hinaus sind die
Beitragssätze für 2025  und 2024  sowie eine
Vielzahl abgeleiteter Werte für 2025  und 2024  enthalten, wie etwa Höchstbeiträge, Zuschüsse etc.

Sozialversicherungswerte 2025
Grenzwerte der Sozialversicherung für 2025
(in Euro) 
Krankenversicherung Alte Bundesländer
2025 2024
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV jährl. 73.800 69.300
mtl. 6.150 5.775
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV – besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze* jährl. 66.150 62.100
mtl. 5.512,50 5.175
Weitere Sozialversicherungswerte Alte Bundesländer
2025 2024
Bezugsgröße der Sozialversicherung jährl. 44.940 42.420
mtl. 3.745 3.535
Einkommensgrenze Familienversicherung ** jährl. 6.420 6.060
mtl. 535,00 505,00
*      für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-vollversichert waren.
**    Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder des GKV-Mitgliedes können nur dann ohne eigenen Beitrag in der Familienversicherung versichert sein, wenn ihr Gesamteinkom- men 1/7 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West nicht übersteigt
(Ausnahme: 538 Euro bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung).

„Sozialversicherungsrechengrößen 2025“ weiterlesen

Aktualisierte DKV-Anträge und Beitrittserklärungen Stand 10.2024

 Es wurden alle Anträge und Beitrittserklärungen mit Stand 10.2024 aktualisiert. 
Hinweise zur Antragsaufnahme 

Die Antragsformulare können ab sofort auf dem üblichen Wege bestellt werden. Ab dem 14.09.2024 sind ausschließlich die neuen Formulare mit Stand 10.2024 zu verwenden. 

Übergangsfrist 

Im Rahmen einer Übergangsfrist werden alte Papier- und PDF-Anträge maximal bis zum 31.10.2024 Antragseingang angenommen.

Kündigungsfristen PKV

Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten in der PKV

Gesellschaft Mindestvertragdauer* Kündigungsregel *
  (in Jahren) 3 Monate zum Ende des K=Kalenderjahres V=Versicherungsjahres
Advigon 1 K
Allianz 2 K
Alte Oldenburger 2 V
ARAG 2 K
AXA 2 K
Barmenia 2 V
Bay. Beamten KK 2 V (K bei Verbundtarifen mit UKV)
Central 2 K
Concordia 2 K
Continentale 2 (1 bei Bisextarifen) V (K bei alten Mannheimer-Tarifen)
DBV (NL der AXA) 2 K
Debeka 2 V
Deutscher Ring 2 K
DEVK 1 K
die Bayerische 1 V
DKV 2 K
DOMCURA 0 täglich
Dt. Familienvers. 0 täglich
ERGO Direkt 0 Fristlos zum Ende eines Monats
Gothaer 2 K
Hallesche 2 V
HanseMerkur 2 K
HUK-Coburg 1 K
Inter 2 (1 bei Bisextarifen) V
Janitos 2 V
LKH 2 K
LVM 2 K
Mecklenburgische 1 K
Münchener Verein 2 K
Nürnberger 2 K
ottonova 2 K
PAX-Familienfürsorge 1 (2 bei Bisextarifen) K
Provinzial 2 K
R + V 2 K
SDK 2 30.06.
Signal 2 V (K bei Verbundtarifen mit DR)
Stuttgarter 1 V
Union 2 K
Universa 2 V
Württembergische 2 K

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Beihilfe und Heilfürsorge sind nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig vom jeweiligen Dienstherrn auf Bundes- oder Länderebene.

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KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, häufig missverstanden

KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, oft missverstanden

Kundenanfragen zum Leistungsversprechen der Tarife KDT50 / KDT85 gehören in der Leistungsabteilung zum Tagesgeschäft. Für den „zahnmedizinischen Laien“ erscheinen die Regelungen auf den ersten Blick kompliziert. Die häufigsten Missverständnisse unserer Kunden habe ich einmal zusammengestellt. „KombiMed KDT50 / KDT85 – oft verkauft, häufig missverstanden“ weiterlesen

neue Regelung zur Bemessung des GKV-Mindestbeitrages (Selbstständige)

Freiwillig versicherte Selbstständige werden ab dem 1.1.2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige: 1.038,33 Euro). Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige erheblich (statt ca. 360 Euro ca. 156 Euro Mindestbeitrag).

Seit 1.1.2018  erfolgt die Beitragsbemessung gem. § 240 Abs. 4a SGB V bei freiwillig Versicherten aber vorläufig. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr der Krankenkasse vorliegt. Sollten die tatsächlichen maßgeblichen Einkünfte über 1.038,33€ (2019) gelegen haben, muss man mit entsprechenden Nachzahlungen rechnen.

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