Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 und 2027
| Jahr | JAEG jährlich | Monatlich | Veränderung |
| 2026 | 77.400 € | 6.450 € | – |
| 2027 regulär | voraussichtlich 81.000 € | 6.750 € | +3.600 € / +4,7 % |
| 2027 einschließlich außerordentlicher Anhebung | voraussichtlich 84.600 € | 7.050 € | +7.200 € / +9,3 % gegenüber 2026 |
Für 2027 setzt sich die erwartete Erhöhung aus zwei Bestandteilen zusammen:
1. Reguläre Anpassung entsprechend der Lohnentwicklung.
2. Außerordentliche zusätzliche Anhebung um 300 Euro monatlich bzw. 3.600 Euro jährlich.
Auswirkungen für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer kann 2027 grundsätzlich nur dann versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die geltende JAEG von voraussichtlich 84.600 € überschreitet.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer erzielt 2027 ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von 82.000 €.
• Über der regulären Grenze von etwa 81.000 €.
• Unter der neuen Grenze von 84.600 €.
Ergebnis: Ohne Sonderanhebung wäre Versicherungsfreiheit möglich gewesen. Durch die Neuregelung bleibt der Arbeitnehmer voraussichtlich gesetzlich pflichtversichert.
Bestandsschutz für bereits privat Versicherte
Bestandsschutz gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026
• wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei beschäftigt sind und
• privat krankenversichert sind.
Für sie bleibt zunächst nur die regulär fortgeschriebene JAEG von etwa 81.000 € maßgeblich.
Abgrenzung zur Beitragsbemessungsgrenze
• JAEG: entscheidet über Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit.
• Beitragsbemessungsgrenze: bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden.
Zusammenfassung
Die allgemeine JAEG könnte von 77.400 € (2026) auf rund 84.600 € (2027) steigen.
Für Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zwischen 81.000 € und 84.600 € wird der erstmalige Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert. Bereits privat Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen vom Bestandsschutz profitieren.
